Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorgesehenes Inkrafttreten: 7. Oktober 2026.
§ 1 Geltungsbereich, Definitionen und Betreiber
1.1 Die zenture UG (haftungsbeschränkt) („zenture“, „wir“) betreibt die Plattform unter zenture.app. Der Dienst umfasst Chat- und andere KI-gestützte Funktionen sowie die eigene Verarbeitung und Prüfung eingereichter Arbeit durch zenture Runs. Externe KI-Modellanbieter werden für die jeweils angeforderte Chat-Nutzung eingesetzt; Runs werden innerhalb der von zenture betriebenen Verarbeitung ausgeführt.
1.2 Soweit für einzelne Leistungen gesonderte Bedingungen wirksam vereinbart sind, gelten diese ergänzend; individuelle Vereinbarungen haben den gesetzlichen Vorrang. Diese AGB regeln Zugang und Nutzung der angebotenen Web-, Mobil-, API-, MCP- und Client-Funktionen. Welche Funktionen, Zugangswege und Tarife angeboten werden, ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung. Die Zustimmung zu den AGB, die Kenntnisnahme der Datenschutzhinweise, die Erlaubnis einer Verbindung und optionale Einwilligungen sind voneinander zu unterscheiden. Die Zustimmung zu den AGB ersetzt keine gesonderte Freigabe für allgemeines Learning oder optionale Analytics-Nutzung.
1.3 Verbraucher sind Nutzer im Sinne von § 13 BGB; Unternehmer sind Nutzer im Sinne von § 14 BGB. Die Zugehörigkeit zu einer Organisation bestimmt für sich allein nicht den rechtlichen Status. Soweit nicht ausdrücklich unterschieden wird, gelten die Regelungen für beide Gruppen.
1.4 Änderungen
1.4.1 Änderungen dieser AGB werden grundsätzlich mindestens 30 Tage vor dem vorgesehenen Inkrafttreten per E-Mail oder Plattformmitteilung angekündigt. Soweit gesetzlich erforderlich oder bei notwendigen Sicherheits-, Betrugs- oder Missbrauchsmaßnahmen können kürzere Fristen gelten. Rein vorteilhafte oder redaktionelle Änderungen werden angemessen mitgeteilt. Diese Ausnahmen beseitigen keine zwingenden Informations-, Zustimmungs- oder Kündigungsrechte.
1.4.2 Für die Einordnung einer Änderung ist deren Wirkung auf die vereinbarte Leistung maßgeblich. Unwesentliche Weiterentwicklungen können insbesondere UI-Anpassungen, Fehlerbehebungen, zusätzliche optionale Funktionen und der Austausch einer Chat-Modellversion bei Erhaltung der vereinbarten Funktionalität sein. Neue Angebote oder Preise ausschließlich für neue Käufe oder neue Abonnenten ändern für sich allein keine bereits vereinbarten Bedingungen bestehender Nutzer.
1.4.3 Wesentliche Änderungen können insbesondere höhere Preise für bestehende Abonnements, Änderungen des Verbrauchsmodells zulasten vereinbarter Nutzungsmöglichkeiten, die Entfernung vereinbarter Kernfunktionen, neue Einschränkungen bestehender Tarife oder Eingriffe in die Gültigkeit bereits zugeteilter Credits sein. Die Mitteilung beschreibt die betroffenen Leistungen und Bedingungen, den Zeitpunkt und die anwendbaren Rechte. Eine dauerhafte Einstellung der Plattform oder Unmöglichkeit der vereinbarten Leistung ist getrennt von einer vorübergehenden Störung zu behandeln; §§ 8 und 9 gelten.
1.4.4 Änderungen, die eine neue Vereinbarung erfordern, werden nicht allein durch Schweigen oder weitere Nutzung als angenommen behandelt. Die geänderte Version wird über den vorgesehenen versionierten Bestätigungsablauf zur ausdrücklichen Zustimmung vorgelegt. Neue Nutzer akzeptieren die für sie geltende Version bei der Registrierung; bestehende Nutzer bestätigen die geänderte Version bei der nächsten dafür vorgesehenen Interaktion. Dieser Ablauf ersetzt keine gegebenenfalls gesondert erforderliche Preiszustimmung oder optionale Einwilligung.
1.4.5 Ohne wirksame Änderungsgrundlage bleiben bestehende Vertragsbedingungen maßgeblich. Eine nicht erteilte Zustimmung wird nicht nachträglich als erteilt gespeichert. Eine mögliche Beendigung des bisherigen Vertrags richtet sich nach § 8.7 und den gesetzlichen Anforderungen; die Ablehnung allein lässt bestehende Ansprüche nicht verfallen. Gesetzliche Vorgaben für Änderungen digitaler Leistungen, insbesondere Informations- und Beendigungsrechte, bleiben unberührt.
1.4.6 Bereits erworbene vertragliche Ansprüche, insbesondere aus Credit-Käufen, Rückkaufzusagen, Abonnements, vereinbarten Ankündigungsfristen oder Exportrechten, bleiben erhalten. Neue Bedingungen wirken nicht rückwirkend auf bereits angenommene Runs oder abgewickelte Transaktionen. Eine Informationsmitteilung oder Bestätigung einer neuen Version beseitigt solche Ansprüche nicht pauschal.
1.5 Definitionen
„Konto“ bezeichnet das persönliche registrierte Nutzerkonto; es besteht unabhängig von einem Abonnement. Gastzugänge werden nur im jeweils beschriebenen Umfang angeboten und sind nicht mit einem persönlichen Konto gleichzusetzen.
„Dienst“ bezeichnet die Plattform und ihre angebotenen Web-, Mobil-, API-, MCP- und Client-Funktionen. Gesondert vereinbarte Bedingungen für bestimmte Leistungen bleiben maßgeblich; individuelle Vereinbarungen haben nach geltendem Recht Vorrang.
„Run“ bezeichnet eine KI-gestützte Prüfung eingereichter Arbeit anhand der dabei berücksichtigten Aufgabe, Anforderungen und Nachweise. Fast, Standard und Detailed sind die in der Preisliste beschriebenen Run-Profile.
„Verbindung“ bezeichnet die Berechtigung eines bestimmten Clients, zenture im beschriebenen Umfang zu nutzen. Eine Verbindung ist keine pauschale Berechtigung für beliebige Aktionen oder Daten und keine automatische Bestellung eines Runs.
„Credits“ sind technische Nutzungseinheiten gemäß § 4. „Gekaufte Credits“ entsprechen dem Typ purchased; „Promotional-Credits“ dem Typ promotional; „Subscription-Bonus-Credits“ dem Typ subscription_bonus. Ausgabegrund, Gültigkeit und Verbrauchsreihenfolge unterscheiden sich gemäß § 4.2.
„Preisliste“ bezeichnet die Preis- und Verbrauchsbedingungen unter zenture.app/pricing in der für das jeweilige Angebot oder die jeweilige Nutzung geltenden Fassung. Sie beschreibt Credit-Kaufpreise, Abonnementpreise und Zuteilungen, Verbrauchsbedingungen, Run-Mindestverbräuche sowie anwendbare Tarif-Faktoren. Änderungen bestehender Bedingungen richten sich nach § 1.4 und § 4.7.
„Abonnement“ bezeichnet einen wiederkehrenden Tarif mit den beschriebenen Leistungen, Zuteilungen und Verbrauchsbedingungen. Eine Kündigung des Abonnements ist keine Kontoschließung. „Legacy-Plan“ bezeichnet einen für neue Abonnenten geschlossenen Tarif, der für bisherige Abonnenten nach § 8.8 fortbesteht.
„Seat“ ist ein Nutzerplatz innerhalb einer Organisation. Berechtigte Organisationsadministratoren verwalten die dafür vorgesehenen Mitgliedschafts-, Seat-, gemeinsamen Credit-Pool- und Abrechnungsfunktionen. Die Finanzierung eines Runs begründet für sich allein keinen Zugriff auf dessen vollständige Inhalte.
„Drittanbieter-Modellanbieter“ bezeichnet einen unabhängigen Anbieter eines für Chat-Funktionen eingesetzten KI-Modells. „Learning“ bezeichnet ausschließlich die in § 2.9 beschriebenen geplanten Funktionen; es ist nicht mit der normalen Durchführung eines Runs gleichzusetzen.
§ 2 Dienstbeschreibung, Zugang und geplantes Learning
2.1 zenture stellt Funktionen zur Erstellung, Nutzung und Prüfung von Inhalten bereit. Ein Run prüft die eingereichte Arbeit anhand der im Run berücksichtigten Aufgabe, Anforderungen und Nachweise und stellt Ergebnisse zu Feststellungen, Abdeckung, Grenzen und verbleibendem Prüfbedarf bereit. Unterstützte Funktionen und Zugangswege richten sich nach der Produktbeschreibung und dem jeweiligen Tarif. Runs können abhängig von der verfügbaren Kapazität zeitversetzt verarbeitet werden. Die Prüfung hängt von den bereitgestellten Inhalten und den zugänglichen Quellen ab; ein Ergebnis kann unzureichende Evidenz oder weiteren menschlichen Prüfbedarf ausweisen.
2.2 Run-Ergebnisse sind KI-gestützte Einschätzungen innerhalb des beschriebenen Prüfungsumfangs. Sie können unvollständig oder fehlerhaft sein und gewährleisten keine sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck. Ergebnisse ersetzen keine Rechts-, Medizin-, Finanz- oder sonstige Fachberatung. Nutzer müssen Ergebnisse anhand des beabsichtigten Einsatzes angemessen beurteilen und überprüfen. Die vereinbarte Leistung sowie gesetzliche Rechte werden hierdurch nicht ausgeschlossen; § 7 regelt die Haftung.
2.3 Chat-Modelle und Modellverfügbarkeit
2.3.1 Für Chat-Funktionen können unterschiedliche externe KI-Modelle angeboten werden. Die unterstützten Funktionen, Tarife und gegebenenfalls vereinbarten Modellkategorien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Zugang zu einer Funktion bedeutet nicht, dass ihre Nutzung ohne Credit-Verbrauch möglich ist. Eine externe Chat-Verarbeitung ist von der eigenen Run-Verarbeitung zu unterscheiden.
2.3.2 Eine bestimmte Modellversion oder ein bestimmter Anbieter wird nicht dauerhaft garantiert, soweit nicht gesondert vereinbart. Einzelne Modelle können aktualisiert, ersetzt oder entfernt werden, soweit die vereinbarte Funktionalität erhalten bleibt und zwingende Nutzerrechte gewahrt werden. Ein Versionswechsel ist nicht automatisch die Einstellung einer vereinbarten Kernfunktion.
2.3.3 Wird eine vereinbarte Funktion oder Modellkategorie dauerhaft ohne geeigneten Ersatz entfernt oder wesentlich eingeschränkt, richtet sich die Änderung nach § 1.4. Über betroffene Funktionen, verfügbare Alternativen, Wirksamkeitszeitpunkt und Rechte wird angemessen informiert. Soweit möglich und zumutbar, bemühen wir uns um einen funktional vergleichbaren Ersatz. Die Bedingungen eines neuen Angebots setzen bestehende vereinbarte Leistungszusagen nicht rückwirkend außer Kraft.
2.3.4 Bereits vereinbarte besondere Modellkategorie-, Anbieterzahl- oder Ankündigungsrechte bleiben erhalten. Ein Ausfall oder die Entscheidung eines externen Anbieters beseitigt nicht pauschal die Verantwortung für die eigene vereinbarte Leistung. Störungen und Haftung richten sich nach §§ 3, 7 und 9; erforderliche Änderungen nach § 1.4.
2.4 Nutzer müssen zutreffende Angaben machen, Zugangsdaten vertraulich halten und unbefugten Zugriff unverzüglich melden. Gastzugänge, API-Zugriff und autorisierte Client-Verbindungen bestehen nur im jeweils angebotenen und freigegebenen Umfang. Gastzugang bedeutet nicht, dass keine Kennungen oder Daten verarbeitet werden.
2.5 Die Erlaubnis einer Verbindung startet für sich allein keinen kostenpflichtigen Run und begründet keine Zahlungspflicht. Später autorisierte Aktionen unterliegen den geltenden Einstellungen, Berechtigungen, Kontingenten und Preisbedingungen. Bei der Verbindung werden die anfragende Anwendung und die erlaubten Aktionen beschrieben. Lokales Löschen von Zugangsdaten, Abmelden oder Deinstallieren ersetzt keinen serverseitigen Widerruf. Ein Widerruf verhindert weitere Nutzung der betroffenen Verbindung; bereits angenommene Runs werden dadurch nicht automatisch abgebrochen.
2.6 Die Nutzung ist ab 16 Jahren zulässig. Minderjährige unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten. Alters- und sonstige bei der Registrierung erforderliche Angaben müssen wahrheitsgemäß erfolgen. Bei begründeten Zweifeln an der Nutzungsberechtigung können angemessene Nachweise verlangt und der Zugang im erforderlichen Umfang vorübergehend eingeschränkt werden. Gesetzliche Rechte und die Regelungen zum Umgang mit Credits bleiben unberührt.
2.7 KI-generierte Ergebnisse werden nicht als von Menschen verfasste fachliche Prüfung oder Zertifizierung dargestellt. zenture erfüllt die für seine tatsächliche Rolle geltenden regulatorischen Pflichten, einschließlich anwendbarer Pflichten für KI-Systeme. Pflichten eines externen Modellanbieters und eigene Pflichten sind zu unterscheiden; der Einsatz eines Dienstleisters verlagert nicht pauschal die Verantwortung für die eigene vereinbarte Leistung.
2.8 Optionale neue Funktionen oder zusätzliche kostenpflichtige Angebote können gesonderte Bedingungen erfordern. Sie sind nicht automatisch in bestehenden Tarifen enthalten. Änderungen bestehender vereinbarter Leistungen richten sich nach § 1.4.
2.9 Geplante Learning-Funktionen
Die nachfolgend beschriebenen Learning-Funktionen sind geplant und derzeit noch nicht implementiert. Sie sollen insbesondere die Entscheidungslogik und Prüfregeln von zenture weiterentwickeln; gegebenenfalls kann dies auch die gezielte Anpassung eingesetzter KI-Modelle durch Fine-Tuning umfassen.
Soweit entsprechende Learning-Funktionen angeboten werden, können persönliches Learning für den jeweiligen Nutzer und Learning innerhalb der jeweiligen Organisation über die dafür vorgesehenen Einstellungen konfiguriert werden. Für diese beiden Varianten wird kein Learning-Preisnachlass gewährt.
Die Nutzung von Run-Ergebnissen für allgemeines, kollektives Learning zur Weiterentwicklung von zenture setzt eine davon getrennte ausdrückliche Freigabe des Nutzers voraus. Run-Ergebnisse können auch darin enthaltene Textauszüge, Kontextinformationen sowie personenbezogene oder vertrauliche Angaben umfassen. Soweit dies für den beschriebenen Learning-Zweck erforderlich und rechtlich zulässig ist, können diese Bestandteile von der gesonderten Freigabe umfasst sein. Diese Freigabe umfasst nicht die vollständigen Run-Eingaben oder die hochgeladenen Dateien. Deine Freigabe allein verleiht zenture keine Rechte zur Verarbeitung sämtlicher personenbezogener Daten Dritter, Organisationsgeheimnisse oder besonderer Datenkategorien. Die erforderlichen Rechte, Rechtsgrundlagen und Schutzmaßnahmen müssen für die tatsächlich betroffenen Daten vorliegen. Für diese freiwillige Freigabe wird nach den beschriebenen Teilnahmebedingungen ein Preisnachlass gewährt. Vor der Freigabe werden die betroffenen Daten, die Zwecke der Nutzung, die Teilnahmebedingungen und die Möglichkeiten des Widerrufs erläutert. Weder die Zustimmung zu diesen AGB noch die Konfiguration des persönlichen oder organisationsbezogenen Learnings ersetzt diese gesonderte Freigabe.
Du kannst die Freigabe für allgemeines zenture-Learning jederzeit über die dafür vorgesehenen Einstellungen ausschalten. Ab diesem Zeitpunkt werden die freigegebenen Run-Ergebnisse nicht weiter auf Grundlage dieser Freigabe für allgemeines zenture-Learning analysiert. Dies gilt auch für bereits gesammelte Ergebnisse und noch wartende Analysen; es gibt keine zusätzliche Weiterverarbeitungsfrist auf Grundlage der ausgeschalteten Freigabe. Der Teilnahme-Preisnachlass gilt ausschließlich während der aktivierten Teilnahme, nicht für Zeiträume vor der Aktivierung oder nach der Deaktivierung. Bereits rechtmäßig für die aktive Teilnahme gewährte Preisnachlässe werden wegen der Deaktivierung nicht rückwirkend zurückgefordert.
Für Learning, die Weiterentwicklung der Entscheidungslogik und Prüfregeln sowie etwaiges Fine-Tuning verwendete Run-Ergebnisse werden ausschließlich für zenture-interne Zwecke genutzt. Wir verkaufen diese Daten nicht, veröffentlichen sie nicht und stellen sie nicht für eigenständige Trainings- oder Verwertungszwecke externer Anbieter bereit. Eine Verarbeitung durch die dafür eingesetzten Infrastruktur-Dienstleister erfolgt ausschließlich im Rahmen der beschriebenen Verarbeitung für zenture.
2.10 Die angebotenen Funktionen zur KI-Qualitätsevaluation (AQE) sind von einer Zusage fehlerfreier Ergebnisse zu unterscheiden. Ihr jeweiliger Zugang, Umfang und Credit-Verbrauch richten sich nach dem Angebot und der Preisliste; bestehende vereinbarte Zugangsrechte bleiben erhalten. Die Prüfung ist KI-gestützt und keine menschliche Fachberatung. Die Haftungsregeln nach § 7 bleiben maßgeblich.
2.11 Gastzugang
2.11.1 zenture kann nach eigenem Ermessen einen Gastzugang anbieten, insbesondere über Verbindungen mit Anwendungen Dritter. Der Gastzugang ist ein freiwilliges, unentgeltliches Testangebot ohne persönliches Konto. Ein zusätzlicher freiwilliger Anspruch auf Einrichtung, Fortbestand oder einen bestimmten Funktionsumfang wird nicht eingeräumt. Konkrete Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2.11.2 Funktionsumfang, Anzahl und Art zulässiger Vorgänge (etwa Runs), Laufzeit und Speicherdauer des Gastzugangs werden im Produkt beschrieben. zenture kann das freiwillige Angebot für künftige Nutzungen ändern, einschränken oder einstellen. Für bereits vereinbarte Leistungen und wesentliche Änderungen eines bestehenden Vertragsverhältnisses bleiben § 1.4 und die gesetzlichen Rechte maßgeblich. Erforderliche sofortige Schutzmaßnahmen nach § 5.3.2 bleiben möglich.
2.11.3 Im Gastzugang werden keine Credits ausgegeben, gekauft oder verbraucht und keine Zahlungen geleistet. Ein zusätzlicher vertraglicher Anspruch auf Credit-Gutschriften oder Rückkauf wird nicht eingeräumt. Gesetzliche Leistungs-, Abhilfe- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
2.11.4 Mit der Aktivierung des Gastzugangs, insbesondere durch Setzen des entsprechenden Häkchens, stimmt der Gast diesen AGB zu, bestätigt die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung und bestätigt, die Voraussetzungen nach § 2.6 zu erfüllen. Im Übrigen gelten diese AGB für Gäste, soweit dieser § 2.11 nichts Abweichendes bestimmt.
2.11.5 Für den Gastzugang wird keine über den beschriebenen Funktionsumfang hinausgehende Verfügbarkeits- oder Ergebnisgarantie eingeräumt. Die Grenzen von Run-Ergebnissen nach § 2.2 gelten auch hier. Gastdaten werden nach den in der Datenschutzerklärung und im Produkt beschriebenen Aufbewahrungs- und Löschregeln behandelt. Der Widerruf einer Verbindung beendet den weiteren Zugriff, ist aber nicht mit der sofortigen Löschung sämtlicher Daten gleichzusetzen. Benötigte Ergebnisse sollten rechtzeitig gesichert werden. Gesetzliche Informations-, Herausgabe- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
2.11.6 Für die Haftung gegenüber Gästen gilt § 7. Die Unentgeltlichkeit des Gastzugangs begründet für sich allein keinen Ausschluss zwingender gesetzlicher Ansprüche.
2.11.7 zenture kann den Gastzugang für künftige Nutzungen beenden. Bei Missbrauch, Umgehung von Grenzen, konkreten Sicherheitsrisiken oder behördlicher Anordnung können Zugang oder Verbindungen nach § 5.3.2 auch sofort gesperrt oder widerrufen werden. Bereits entstandene Ansprüche und erforderliche gesetzliche Mitteilungen bleiben unberührt. Der Gast kann eine Verbindung jederzeit widerrufen; das bloße Einstellen der Nutzung ersetzt den Widerruf nicht. Die Speicherung und Löschung von Gastdaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
2.11.8 Untersagt sind insbesondere das Anlegen oder Nutzen mehrerer Gastzugänge zur Umgehung von Grenzen, nicht zugelassene automatisierte oder massenhafte Nutzung sowie jede Umgehung technischer Beschränkungen. Die bestimmungsgemäße Nutzung zugelassener MCP- oder Agent-Verbindungen innerhalb der erteilten Berechtigungen und Nutzungsgrenzen ist erlaubt. Verstöße gegen diese Grenzen können erhebliche Verstöße gegen § 5 darstellen; Schutzmaßnahmen nach § 5.3.2 bleiben zulässig. zenture darf zur Erkennung und Abwehr von Missbrauch technische Signale gemäß Datenschutzerklärung verarbeiten.
2.11.9 Der Gast kann jederzeit ein Konto registrieren. Eine Übernahme von Daten oder Verbindungen aus dem Gastzugang erfolgt nur, soweit zenture dies technisch anbietet; ein Anspruch darauf besteht nicht. Ab der Registrierung gelten diese AGB ohne die Besonderheiten dieses § 2.11.
2.12 Verbindungen mit Anwendungen
2.12.1 zenture kann über eigene Clients sowie über unabhängige Anwendungen Dritter wie ChatGPT, Claude oder Claude Code genutzt werden. Eine Verbindung erlaubt nur die jeweils beschriebenen Aktionen. Der Nutzer trägt den nach den geltenden Preisbedingungen anfallenden Credit-Verbrauch für von ihm veranlasste oder im erteilten Berechtigungsumfang autorisierte Nutzungen. Daraus folgt keine pauschale Haftung für jede technisch über die Verbindung ausgeführte Aktion; die Verantwortung von zenture für eigene Fehler und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2.12.2 Unabhängige Anwendungen Dritter werden von deren Anbietern betrieben und unterliegen deren eigenen Bedingungen und Datenschutzhinweisen. Ihr Verhalten, ihre Verfügbarkeit, ihre Darstellung von Ergebnissen und ihre Datenverarbeitung liegen im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anbieters. Für eigene Clients und die von zenture geschuldete Integrationsleistung bleibt zenture verantwortlich. Änderungen oder die Einstellung eines Zugangswegs richten sich bei bestehenden Verträgen nach § 1.4; die bloße Verfügbarkeit eines anderen Zugangswegs beseitigt nicht automatisch Ansprüche wegen einer vereinbarten Leistung.
2.12.3 Der Nutzer stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Inhalte und Dateien berechtigt ist, die er über eine Verbindung an den Dienst übergibt. zenture verarbeitet die über die Verbindung übermittelten Inhalte und Dateien innerhalb des zugelassenen Funktions- und Berechtigungsumfangs. Welche Auswahl- und Bestätigungsschritte eine unabhängige Anwendung anbietet, richtet sich nach dieser Anwendung. Eine Verbindung allein berechtigt nicht zum pauschalen Abruf sämtlicher Dateien oder Kontoinhalte.
2.12.4 Ein Widerruf bewirkt keine Löschung von Daten beim Anbieter der Anwendung Dritter und macht bereits ausgeführte Vorgänge sowie angefallenen Credit-Verbrauch nicht rückgängig. zenture kann Verbindungen aus Sicherheitsgründen jederzeit ohne Vorankündigung widerrufen oder eine erneute Erlaubnis verlangen.
§ 3 Dienstverfügbarkeit und Support
3.1 zenture stellt die vereinbarten Leistungen im Rahmen der angebotenen Funktionen bereit. Sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart, werden keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, bestimmte Verfügbarkeitsquote, Supportzeiten oder festen Reaktions- beziehungsweise Wiederherstellungsfristen zugesagt. Gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
3.2 Wartungsarbeiten, technische Störungen sowie notwendige Sicherheits- und Betriebsmaßnahmen können die Verfügbarkeit vorübergehend einschränken. Wir bemühen uns, solche Einschränkungen angemessen zu begrenzen und erhebliche Störungen im Rahmen unserer betrieblichen Möglichkeiten zu beheben. Für Supportanfragen werden keine bestimmten Bearbeitungs-, Antwort- oder Wiederherstellungszeiten zugesagt, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.
3.3 Zusätzliche vertragliche Service-Level und dazugehörige Abhilferegelungen bedürfen einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung. Freiwillige Kulanzleistungen begründen keinen Anspruch auf künftige gleichartige Leistungen. Gesetzliche Leistungs-, Mängel- und sonstige Ansprüche bleiben unberührt.
3.4 Bei einer Störung sind die konkret betroffenen vereinbarten Funktionen maßgeblich. Der Ausfall eines einzelnen Chat-Modells ist nicht automatisch die vollständige Nichtverfügbarkeit der Plattform; eine verfügbare Alternative beseitigt jedoch nicht automatisch Ansprüche wegen einer konkret vereinbarten, ausgefallenen Leistung. Einschränkungen der eigenen Verbindung, Geräte oder Infrastruktur des Nutzers werden von zenture-Störungen unterschieden.
3.5 Eine ausdrücklich vereinbarte Abhilfe richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Freiwillige Kulanz ersetzt nicht automatisch gesetzliche oder bereits erworbene vertragliche Ansprüche. Diese AGB begründen keinen zusätzlichen Credit-Typ für Störungen oder Kulanz. Supportanfragen können an [email protected] gerichtet werden.
§ 4 Credits und Zahlungen
4.1 Credits sind zur Nutzung der zenture-Leistungen bestimmte technische Nutzungseinheiten. Sie sind nicht frei übertragbar oder gegen Geld einlösbar. Die Gutschrift gekaufter Credits beseitigt nicht die Pflicht zur vereinbarten Leistung oder gesetzliche Ansprüche aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis.
4.2 Credit-Typen, Ausgabe, Verbrauch, Gültigkeit und Kontoschließung
(a) Drei Credit-Typen
(i) purchased: Durch bezahlten Kauf erworbene Credits für die Nutzung der vereinbarten Leistungen. Für neue Käufe unter diesen AGB bildet jeder Kauf ein eigenes Paket mit Kaufdatum und ursprünglicher Gültigkeit von 24 Monaten. Bereits bestehende Pakete behalten ihre ursprünglich zugesagte Gültigkeit, einschließlich einer zuvor vereinbarten längeren Laufzeit. Gesetzliche Widerrufs- und Erstattungsrechte sowie bestehende vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
(ii) promotional: Für entsprechende Aktionen kostenlos ausgegebene Credits mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ab Ausgabe. Die Bedingungen der jeweiligen Aktion bestimmen Berechtigung, Umfang und Einschränkungen. Aus einer freiwilligen Ausgabe entsteht kein Anspruch auf künftige Aktionen oder weitere Zuteilungen.
(iii) subscription_bonus: Nach dem jeweiligen Abonnementangebot zugeteilte Credits, grundsätzlich für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Ihre Gültigkeit beträgt 12 Monate ab Ausgabe. Bei einem Upgrade erfolgt nur die anteilige zusätzliche Zuteilung für den verbleibenden Zeitraum gemäß § 8.6, keine zweite volle Periodenzuteilung. Künftige Zuteilungen richten sich nach dem ab Beginn des nächsten Zeitraums geltenden Tarif.
(b) Verbrauchsreihenfolge
Credits werden automatisch in der Reihenfolge subscription_bonus, promotional und zuletzt purchased verbraucht. Innerhalb jedes Typs werden die ältesten Credits zuerst verbraucht. Die Gültigkeit eines Pakets wird durch diese Reihenfolge nicht verlängert. Unterschiedliche Kauf- oder Ausgabedaten werden nicht zu einem gemeinsamen neuen Gültigkeitsbeginn zusammengefasst.
(c) Gültigkeit und Tarifwechsel
Die 24 Monate für gekaufte Credits werden je Kauf bestimmt: Ein Kauf unter diesen Bedingungen am 15. Januar 2027 hat beispielsweise seinen ursprünglichen Ablauf am 15. Januar 2029. Die übrigen Typen haben jeweils 12 Monate ab Ausgabe. Nach Ablauf endet die vertragliche Nutzungsmöglichkeit vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte und bereits bestehender Ansprüche. Eine pauschale Unwirksamkeit gesetzlicher Ansprüche durch Zeitablauf wird nicht vereinbart.
Eine Abonnementkündigung, Herabstufung oder Seat-Reduzierung allein löscht bereits zugeteilte Credits nicht und verkürzt deren ursprüngliche Gültigkeit nicht. Sie beendet oder reduziert nur künftige Zuteilungen nach den ab Wirksamkeit geltenden Tarifbedingungen. Bestehende vertragliche Zusagen zu Ablaufanzeigen und Erinnerungen bleiben für die entsprechenden Guthaben erhalten.
(d) Keine zusätzliche freiwillige Auszahlung
Für ungenutzte gekaufte Credits wird für neue Vereinbarungen kein über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehender vertraglicher Anspruch auf Auszahlung oder Rückkauf bei freiwilliger Kontoschließung eingeräumt. Eine bloße Abonnementkündigung ist keine Kontoschließung. Bereits bestehende vertragliche Rückkauf- und Erstattungsansprüche bleiben erhalten, einschließlich ihrer vereinbarten Berechnungs- und Abwicklungsbedingungen. Diese AGB begründen keinen pauschalen Verlust gesetzlicher oder zuvor erworbener Ansprüche.
Promotional- und Subscription-Bonus-Credits begründen keinen zusätzlichen Anspruch auf Auszahlung ihres rechnerischen Credit-Werts. Dies schließt Rechte aus dem zugrunde liegenden bezahlten Abonnement oder Leistungsverhältnis nicht aus. Insbesondere werden Widerrufs-, Mängel-, Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche nicht allein durch die Bezeichnung einer Zuteilung als Bonus ausgeschlossen.
(e) Anspruchsbezogene Abwicklung
Soweit eine Erstattung gesetzlich oder aus einer früheren Vereinbarung geschuldet ist, richtet sie sich nach dieser Grundlage, dem betroffenen Kauf oder Zeitraum und den maßgeblichen Fristen. Verschiedene Pakete und Zahlungen werden nicht allein nach einem späteren allgemeinen Credit-Kurs bewertet. Eine neue Preisliste erhöht oder vermindert einen bereits erworbenen Erstattungsanspruch nicht automatisch. Zur Klärung einer Erstattung oder eines bestehenden Rückkaufanspruchs kannst du [email protected] kontaktieren; eine vertraglich bereits geschuldete automatische Abwicklung wird hierdurch nicht in eine neue Antragspflicht umgewandelt.
Zulässige Prüfungen von Zahlung, Rückbuchung oder Missbrauch richten sich nach § 4.8. Ein bloßer Verdacht beseitigt keinen berechtigten Anspruch. Eine zusätzliche automatische Rückkaufleistung über gesetzliche oder bestehende vertragliche Ansprüche hinaus wird nicht zugesagt.
4.3 Preise und Run-Verbrauch
4.3.1 Die jeweils geltenden Preise, Credit-Zuteilungen und Verbrauchsbedingungen sind in der Preisliste unter zenture.app/pricing beschrieben.
4.3.2 Der Credit-Verbrauch eines Runs wird intern anhand der eingesetzten zenture-Rechenleistung und Verarbeitung nach den für den jeweiligen Run geltenden Preisbedingungen berechnet. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich in Credits. Der geltende Tarif-Faktor kann den abzurechnenden Verbrauch beeinflussen. Eine Credit-Reservierung ist noch keine endgültige Belastung. Bei der Abrechnung wird der nach den geltenden Preisbedingungen geschuldete Verbrauch belastet; nicht benötigte Reservierungen werden freigegeben. Die bei Annahme des Runs festgehaltenen Preisbedingungen bestimmen seine Abrechnung. Die Preisliste erläutert auch Rundung und eine gegebenenfalls verwendete Ersatzberechnung bei fehlenden Messwerten.
4.3.3 Für Fast, Standard und Detailed gelten profilabhängige Mindestverbräuche zur Deckung des Mindestaufwands für den Betrieb. Als Ausgangsverbrauch gilt der höhere Betrag aus dem berechneten Verbrauch und dem Mindestverbrauch des jeweiligen Profils. Anschließend wird der geltende Tarif-Faktor angewendet. Der Mindestverbrauch wird nicht zusätzlich zum berechneten Verbrauch erhoben. Die Mindestwerte und Tarif-Faktoren ergeben sich aus der Preisliste.
4.3.4 Beginnt die Verarbeitung eines Runs nicht, werden dafür keine Credits berechnet. Bei einem von dir veranlassten Abbruch nach Verarbeitungsbeginn wird die bis zum Abbruch erbrachte, nach den geltenden Preisbedingungen abrechenbare Verarbeitung unter Anwendung des geltenden Tarif-Faktors berechnet. Der profilabhängige Mindestverbrauch wird bei einem solchen Abbruch nicht angewendet. Ein technischer Fehler auf Seiten von zenture begründet für sich allein keine Abrechnung des Mindestverbrauchs. Gesetzliche Rechte bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung bleiben unberührt.
4.4 Zahlung, Zahlungsstörungen und Rechnungen
4.4.1 Die verfügbaren Zahlungsmethoden und der zu zahlende Betrag werden beim Kauf angezeigt. Abonnements werden im Voraus berechnet. Die für das konkrete Angebot geltende Preisliste unterscheidet Kaufpreise, Abonnementgebühren, Zuteilungen und Verbrauchsbedingungen; der Kauf eines Guthabens ist nicht mit der Durchführung eines bestimmten Runs gleichzusetzen.
4.4.2 Preise für Verbraucher enthalten anwendbare Umsatzsteuer. Bei Geschäftskunden kann insbesondere bei grenzüberschreitenden Leistungen eine andere umsatzsteuerliche Behandlung gelten. Erforderliche Rechnungs- und Steuerangaben müssen zutreffend sein. Elektronische Rechnungen können über die vorgesehenen Abrechnungswege oder auf Anfrage angefordert werden.
4.4.3 Schlägt eine Zahlung fehl, informieren wir über den betroffenen Zahlungsvorgang; ein erneuter Einzug kommt nur im Rahmen der erteilten Zahlungsautorisierung in Betracht. Bleibt ein fälliger Betrag sieben Tage nach Fälligkeit unbeglichen, können wir den betroffenen kostenpflichtigen Zugang im erforderlichen Umfang aussetzen oder auf kostenlosen Zugang zurückführen, soweit rechtlich zulässig. Eine Zahlungsstörung berechtigt nicht automatisch zur Löschung persönlicher Inhalte oder zum Verfall unabhängig erworbener Guthaben. Kündigung und weitergehende Maßnahmen richten sich nach §§ 4.8, 5 und 8.7.
4.5 Es besteht kein zusätzlicher freiwilliger Anspruch auf Erstattung bereits ordnungsgemäß verbrauchter Credits oder gewährter Abonnementzeiträume. Dies schließt gesetzliche Erstattungs-, Widerrufs- oder Mängelansprüche sowie bereits vereinbarte Ansprüche nicht aus.
4.6 Auto-Recharge wird nur durch deine ausdrückliche Konfiguration aktiviert. Du legst Guthabenschwelle und Kaufbetrag fest. Wird die konfigurierte Guthabenschwelle unterschritten, wird nach deinen Einstellungen automatisch ein Kauf zusätzlicher Credits ausgelöst und nach den geltenden Preisbedingungen abgerechnet. Der von dir konfigurierte Kaufbetrag begrenzt den jeweiligen einzelnen Auslösevorgang; mehrere spätere Auslösungen richten sich nach deinen aktiven Einstellungen. Du kannst Auto-Recharge jederzeit für zukünftige Auslösungen deaktivieren. Eine Deaktivierung ist nicht automatisch die Stornierung eines bereits ausgelösten Kaufs; gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
4.7 Änderungen von Preis- und Verbrauchsbedingungen
4.7.1 Bei Chat-Funktionen können sich externe Modellanbieter- oder Infrastrukturkosten auf Verbrauchsraten auswirken. Run-Verbrauch beruht dagegen auf zenture-Compute und Processing gemäß § 4.3. Die Verwendung externer Modelle im Chat macht einen Run nicht zu einem Einkauf externer KI-Leistungen.
4.7.2 Erhebliche und nachhaltige Änderungen relevanter Kosten können eine Anpassung betroffener Verbrauchsraten begründen, soweit eine wirksame Änderungsgrundlage besteht. Kostenbezogene Erhöhungen müssen zur zugrunde liegenden Kostenänderung angemessen und proportional sein. Entsprechende nachhaltige Kostensenkungen werden bei der Prüfung der betreffenden Raten berücksichtigt; vorübergehende Aktionen oder Senkungen, die durch andere relevante Kostensteigerungen ausgeglichen werden, begründen keine automatische Weitergabe. § 1.4 und zwingendes Recht bleiben maßgeblich.
4.7.3 Vor einer Erhöhung bestehender Verbrauchsraten informieren wir grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail oder Plattformmitteilung über betroffene Funktionen, bisherige und neue Raten, Wirksamkeitsdatum sowie anwendbare Zustimmungs- und Kündigungsrechte. Auf Anfrage erläutern wir die Grundlage angemessen, ohne vertrauliche Vertragskonditionen von Dienstleistern offenlegen zu müssen. Ein Verweis auf eine neue Preisliste ersetzt diese Informationen nicht.
4.7.4 Betroffene Nutzer können eine entsprechende wesentliche Änderung vor Inkrafttreten durch Mitteilung an [email protected] zum Änderungsdatum zum Anlass der Kündigung nehmen. Vorausbezahlte Leistungen, Guthaben und bestehende Ansprüche werden nach §§ 4.2 und 8.7 behandelt. Eine nicht erteilte erforderliche Zustimmung wird nicht durch Schweigen ersetzt.
4.7.5 Die Anpassung einer Verbrauchsrate ist von einer Änderung des nominalen Credit-Kaufpreises oder der Abonnementgebühr zu unterscheiden. Diese Beträge ändern sich nicht automatisch aufgrund einer Verbrauchsratenanpassung; hierfür gelten die jeweils erforderlichen Informationen, Vereinbarungen und § 1.4. Eine neue Preisliste begründet keine rückwirkende Mehrbelastung abgewickelter Käufe oder bereits angenommener Runs.
4.8 Betrug, Zahlungsstreitigkeiten und Kontokompromittierung
4.8.1 Bei konkreten Anhaltspunkten für Betrug, missbräuchliche Chargebacks oder unbefugte Nutzung können wir betroffene Vorgänge prüfen, erforderliche Informationen anfordern und den betroffenen Zugang vorübergehend im erforderlichen Umfang beschränken. Nicht wirksam erworbene oder nachweislich durch Missbrauch erlangte Credits können im betroffenen Umfang korrigiert werden. Maßnahmen müssen zum konkreten Vorgang und Risiko angemessen sein; sie sind keine automatische dauerhafte Kündigung.
4.8.2 Eine berechtigte Zahlungsbeanstandung, nachgewiesen unbefugte Nutzung eines Zahlungsmittels oder ein Abrechnungsfehler von zenture ist nicht allein wegen einer Rückbuchung als Missbrauch anzusehen. Gesetzliche Erstattungsrechte und bestehende Ansprüche werden nicht allein durch einen Verdacht ausgeschlossen. Der Einsatz eines vorgesehenen Zahlungsstreitverfahrens begründet keinen pauschalen Verfall sämtlicher Credits.
4.8.3 Eine Korrektur betroffener Zahlungsgutschriften ist von einem zusätzlichen Schadens- oder Kostenersatz zu unterscheiden. Eine darüber hinausgehende Verrechnung setzt einen bestehenden rechtlich durchsetzbaren Anspruch und die gesetzlichen Verrechnungsvoraussetzungen voraus. Diese AGB begründen keinen automatischen pauschalen Strafabzug oder eine zusätzliche Chargeback-Pauschale. Festgestellter Missbrauch kann Maßnahmen nach §§ 5 und 8.7 rechtfertigen.
4.8.4 Unbefugten Zugriff solltest du unverzüglich an [email protected] melden. Wir prüfen den betroffenen Zeitraum und angemessene Schutzmaßnahmen; erforderliche Informationen zum Vorfall können angefordert werden. Ob Verbrauch zu korrigieren oder ein Anspruch auszugleichen ist, richtet sich nach den festgestellten Umständen und dem geltenden Recht. Eine pauschale Verantwortung für jeden Verbrauch vor deiner Meldung oder eine automatische Haftungsfreiheit von zenture wird nicht vereinbart.
4.8.5 Über relevante Einschränkungen und notwendige Schritte informieren wir angemessen, soweit dies nicht rechtlich untersagt ist oder berechtigte Sicherheits- und Ermittlungszwecke gefährdet. Eine Zahlung, Erstattung oder berechtigte Kontoforderung kann über [email protected] geklärt werden; gesetzliche Beschwerde- und Rechtsbehelfswege bleiben offen.
§ 5 Zulässige Nutzung
5.1 Der Dienst darf nur für rechtmäßige Zwecke und im Rahmen der freigegebenen Zugangswege genutzt werden. Nutzer müssen über die erforderlichen Rechte für eingereichte Inhalte verfügen und die Rechte betroffener Dritter beachten.
5.2 Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadcode, Umgehung von Sicherheits- oder Zugangskontrollen, missbräuchliche automatisierte Zugriffe, systematisches Scraping ohne erforderliche Erlaubnis, unbefugter Weiterverkauf oder Unterlizenzierung, Täuschung über Identität oder Nutzungsberechtigung sowie rechtswidrige Schädigung von zenture, Nutzern oder Dritten. Reverse-Engineering oder andere Eingriffe sind untersagt, soweit nicht zwingendes Recht sie erlaubt. Die angebotene API- und MCP-Nutzung ist kein pauschal verbotener automatisierter Zugriff; sie unterliegt ihren freigegebenen Berechtigungen und Grenzen. Gesetzlich zulässige Handlungen und Rechte werden nicht ausgeschlossen.
5.3 Verfahren bei Verstößen
5.3.1 Bei einem behebbaren Verstoß benennen wir ihn grundsätzlich schriftlich und verlangen Abhilfe. Im gewöhnlichen Fall wird die bisher vorgesehene Abhilfefrist von fünf Geschäftstagen eingeräumt, soweit nicht eine abweichende gesetzliche oder bereits vereinbarte Regel maßgeblich ist. Nichtbehebung oder erneute wesentliche Verstöße können weitergehende angemessene Maßnahmen rechtfertigen.
5.3.2 Sofortige Schutzmaßnahmen kommen insbesondere bei erheblichen Sicherheitsrisiken, gestohlenen Zugangsdaten, Betrug, wesentlicher Schädigung oder einer gesetzlichen Verpflichtung in Betracht. Wiederholungsverstöße nach einer vorherigen Abmahnung werden nach ihrem konkreten Gewicht beurteilt. Eine unzutreffende Altersangabe ist nicht automatisch in jedem Fall Betrug oder ein Grund für den Verfall aller Guthaben.
5.3.3 Mögliche Maßnahmen sind insbesondere die Beschränkung einer betroffenen Funktion, vorübergehende Zugangssperre, rechtlich erforderliche Entfernung von Inhalten und bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 8.7. Gesetzlich vorgesehene Meldungen und begründete Ersatzansprüche bleiben möglich. Dauer und Umfang von Maßnahmen richten sich nach Anlass und Erforderlichkeit. Ansprüche und Guthaben werden gemäß § 4 behandelt; ein bloßer Verdacht führt nicht zu ihrem pauschalen Verlust.
§ 6 Geistiges Eigentum und Feedback
6.1 Schutzrechte an der Plattform stehen zenture zu oder sind an zenture lizenziert. Nutzer erhalten die für die vereinbarte Dienstnutzung vorgesehenen Rechte.
6.2 Bestehende Rechte an deinen Eingaben und Ergebnissen verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Du räumst zenture die nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, die erforderlich sind, um die von dir angeforderten Funktionen bereitzustellen. Dies umfasst die hierfür erforderliche Speicherung, Verarbeitung und Darstellung der Inhalte.
Eine darüber hinausgehende Nutzung von Run-Ergebnissen für allgemeines zenture-Learning richtet sich nach der hierfür vorgesehenen gesonderten ausdrücklichen Freigabe. Diese Regelung begründet keinen pauschalen Übergang von Rechten an Nutzerinhalten auf zenture. Wir gewährleisten nicht, dass KI-generierte Ergebnisse urheberrechtlich geschützt sind oder ausschließliche Rechte daran bestehen. Bestehende Rechte Dritter bleiben unberührt.
6.3 Freiwillig übermittelte allgemeine Produktvorschläge und Verbesserungsideen darf zenture ohne zusätzliche Vergütung zur Weiterentwicklung des Produkts nutzen. Soweit hierfür erforderlich, räumst du zenture ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an diesen Vorschlägen ein. Diese Regelung begründet keine pauschale Freigabe von Run-Inhalten oder darin enthaltenen personenbezogenen oder vertraulichen Angaben und ersetzt keine gesonderte Freigabe für allgemeines zenture-Learning.
6.4 KI-generierte Ergebnisse können bereits geschützte Bestandteile enthalten oder durch menschliche schöpferische Beiträge geprägt sein. Daraus folgt keine pauschale Zusage eines eigenen ausschließlichen Schutzrechts des Nutzers an jeder Ausgabe. Für die von dir beabsichtigte Nutzung musst du bestehende Rechte Dritter und die anwendbaren rechtlichen Anforderungen beachten. Bedingungen eines für Chat verwendeten Modellanbieters gelten nur in dem Umfang, in dem sie für die jeweilige Nutzung wirksam maßgeblich sind; sie begründen keine allgemeine Freigabe deiner Run-Inhalte. Die eigene Haftung von zenture richtet sich nach § 7.
§ 7 Haftung
7.1 zenture haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Unberührt bleibt ferner die Haftung aufgrund einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet zenture nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung du regelmäßig vertrauen darfst. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
7.3 Diese Beschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von zenture. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und datenschutzrechtlichen Haftungsvorschriften, bleiben unberührt. Die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Leistungen werden durch diese Haftungsregelung nicht ausgeschlossen.
7.4 Externe Anbieter können Funktionen, Verfügbarkeit und Ausgaben ihrer Chat-Modelle beeinflussen. zenture garantiert keine fehlerfreien KI-Ausgaben und keine uneingeschränkte externe Modellverfügbarkeit; die eigene vereinbarte Leistung und die Haftungsregeln dieses § 7 bleiben maßgeblich. Nutzer müssen Ergebnisse für ihren vorgesehenen Einsatz angemessen überprüfen und eigene rechtliche Pflichten beachten. Dies ist kein pauschaler Ausschluss der Haftung für eigene Pflichtverletzungen.
7.5 Für Unternehmer ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit für sämtliche dem jeweiligen Vertragsjahr zugeordneten Schadensereignisse insgesamt auf den höheren Betrag aus 500 EUR oder den vom Geschäftskunden aus dem betroffenen Vertrag in den zwölf Monaten vor dem ersten schadensbegründenden Ereignis dieses Vertragsjahres an zenture gezahlten Vergütungen begrenzt, soweit diese Begrenzung wirksam vereinbart werden kann. Ein Vertragsjahr beginnt mit dem Abschluss des betroffenen Vertrags und danach jeweils an dessen Jahrestag. Maßgeblich ist das Vertragsjahr, in dem das schadensbegründende Ereignis eintritt. Gebühren aus anderen Verträgen oder von anderen Kunden werden nicht zusammengerechnet. Der Deckel gilt nicht für die Fälle nach § 7.1 oder die zwingenden Ansprüche nach § 7.3 und nicht für Verbraucher. § 7.2 bleibt im Übrigen maßgeblich.
7.6 Unternehmer stellen zenture und dessen gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Beauftragte im rechtlich zulässigen Umfang von berechtigten Drittansprüchen und angemessenen notwendigen Rechtsverfolgungskosten frei, soweit diese durch eine schuldhafte rechtswidrige Nutzung nach § 5, eine schuldhaft unzulässige Verarbeitung personenbezogener Daten oder rechtsverletzende vom Unternehmer bereitgestellte Inhalte verursacht wurden. Ein zenture zurechenbarer eigener Verantwortungsanteil wird nicht auf den Unternehmer übertragen. Zwingende Haftungsregeln und Rechte betroffener Dritter bleiben unberührt.
7.7 Die Freistellung für den betroffenen Drittanspruch einschließlich der zugehörigen Kosten ist auf den höheren Betrag aus 10.000 EUR oder den vom Geschäftskunden aus dem betroffenen Vertrag in den zwölf Monaten vor dem anspruchsbegründenden Ereignis an zenture gezahlten Vergütungen beschränkt; bei vorsätzlichem Fehlverhalten oder Betrug des Unternehmers gilt dieser Deckel nicht. zenture informiert angemessen über den Anspruch und ermöglicht eine angemessene Mitwirkung an der Prüfung und Abwehr. Ein bloßer unbestätigter Drittvorwurf begründet keine automatische Zahlungspflicht. Diese Regelung gilt nicht für Verbraucher.
§ 8 Abonnements, Organisationen, Kündigung und Programme
8.1 Konto und Abonnement sind getrennt. Ein kostenloses Konto beziehungsweise Pay-As-You-Go-Zugang hat keine Abonnement-Mindestlaufzeit und kann mit gekauften Credits genutzt werden; ein Abonnement gewährt die in der Preisliste beschriebenen Tarifbedingungen und Credit-Zuteilungen. Aktuell werden Monatsabonnements für Privatnutzer und Organisationen angeboten.
8.2 Tarifbedingungen und besondere Berechtigung
8.2.1 Bezeichnungen, Leistungen, Preise, Abrechnungszeiträume, Credit-Zuteilungen und Verbrauchsbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Preisliste. Aktuell werden Monatsabonnements für Privatnutzer und Organisationen angeboten. Ohne Kündigung wird der Tarif nach seinen wirksam vereinbarten Bedingungen fortgesetzt. Eine neue Jahreslaufzeit wird hierdurch nicht automatisch vereinbart.
8.2.2 Soweit ein Academic- oder anderer berechtigungsgebundener Tarif angeboten wird, müssen die beschriebenen Voraussetzungen vorliegen und auf zulässige Nachfrage nachgewiesen werden. Eine Nachprüfung kann erforderlich sein. Wird eine erforderliche Berechtigung nicht bestätigt, richtet sich die Änderung nach dem Angebot, der erforderlichen Mitteilung und § 1.4. Bereits vereinbarte Ankündigungsfristen bleiben erhalten; eine neue Gebühr entsteht nicht allein durch die Aufforderung zum Nachweis.
8.3 Organisationsmitglieder, Seats und Inhalte
(a) Berechtigte Organisationsadministratoren können die vorgesehenen Mitgliedschafts-, Seat- und Abrechnungsfunktionen verwalten. Zusätzliche Seats werden nach den geltenden Preisbedingungen sofort und anteilig für die verbleibende Dauer des laufenden Abrechnungszeitraums berechnet.
(b) Eine Reduzierung der abrechnungsrelevanten Seat-Anzahl wird zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Für den laufenden Zeitraum wird keine zusätzliche freiwillige anteilige Erstattung gewährt. Bei Entfernung eines Mitglieds endet dessen Organisationszugriff sofort, unabhängig vom Zeitpunkt der Seat-Abrechnung. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(c) Die Entfernung beendet nicht das persönliche Konto oder den Zugriff auf eigene Run-Inhalte. Danach können keine neuen Runs zulasten der Organisation gestartet werden. Bereits angenommene Runs werden nicht automatisch abgebrochen. Aufbewahrungs- und Löschregeln bleiben unberührt.
(d) Eine spätere Organisationsfunktion soll berechtigten Administratoren zusammengefasste Insights aus der Run-Nutzung ermöglichen. Dies umfasst nicht die vollständigen einzelnen Runs mit Eingaben, Dateien und Detailergebnissen. Diese Funktion ist geplant und derzeit noch nicht verfügbar; Umfang, Datenverarbeitung und Berechtigungen werden vor Einführung erläutert.
8.4 Du kannst dein Abonnement jederzeit ohne zusätzliche Kündigungsfrist mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Bis dahin bleibt der vereinbarte Planzugang bestehen. Gesetzliche Rechte zur vorzeitigen Beendigung bleiben unberührt.
8.5 Abonnementkündigung und Kontoschließung
8.5.1 Ein Abonnement kann über die vorgesehenen Kontoeinstellungen oder durch Erklärung an [email protected] gekündigt werden. Es endet gemäß § 8.4 zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Das persönliche Konto bleibt bestehen und kann anschließend im angebotenen kostenlosen beziehungsweise Pay-As-You-Go-Umfang weitergenutzt werden. Bereits zugeteilte Credits behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit; die Kündigung löst keine zusätzliche freiwillige Auszahlung aus.
8.5.2 Eine Kontoschließung ist von der Abonnementkündigung getrennt und kann über die angebotene Kontolöschfunktion oder durch Anfrage an [email protected] veranlasst werden. Nach erfolgreicher Prüfung des Löschantrags wird der weitere Kontozugriff gesperrt und die Bereinigung der zugehörigen Daten eingeleitet; diese kann anschließend fortgesetzt werden. Bestehende Guthaben- und Erstattungsansprüche richten sich nach § 4.2. Offene Zahlungen, gesetzliche Pflichten und bereits erworbene Rechte werden nicht allein durch den Löschantrag beseitigt. Die Speicherung und Löschung einzelner Datenkategorien richtet sich nach den Datenschutzhinweisen. Eine sofortige Löschung jeder Sicherungs- oder Dienstleisterkopie wird nicht zugesagt.
8.6 Upgrades werden nach erfolgreicher Zahlung sofort wirksam. Für die verbleibende Laufzeit des aktuellen Abrechnungszeitraums wird die anteilige Preisdifferenz berechnet und die zusätzliche Credit-Zuteilung anteilig gewährt; keine doppelte vollständige Zuteilung. Der Abrechnungszyklus bleibt grundsätzlich unverändert. Downgrades und Abo-Kündigungen werden zum Ende des laufenden Zeitraums wirksam. Bereits zugeteilte Credits behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.
8.7 Kündigung durch zenture
8.7.1 Eine ordentliche Kündigung eines kostenlosen beziehungsweise Pay-As-You-Go-Zugangs oder eines derzeit angebotenen Monatsabonnements erfolgt grundsätzlich mit mindestens 30 Tagen Mitteilung an die registrierte E-Mail-Adresse, soweit nicht eine andere wirksame Vereinbarung oder zwingendes Recht maßgeblich ist. Bereits vereinbarte längere Fristen, insbesondere aus historischen Verträgen, bleiben erhalten. Es wird kein aktuell angebotenes Jahresabonnement hierdurch eingeführt.
8.7.2 Bei Beendigung durch zenture ohne Pflichtverletzung des Nutzers werden nicht mehr zu erbringende vorausbezahlte Leistungen nach den gesetzlichen oder bereits vereinbarten Regeln behandelt. Bestehende anteilige Erstattungsansprüche für ungenutzte vorausbezahlte Abonnementzeiträume bleiben erhalten; bei entsprechender zeitbezogener Vereinbarung erfolgt die Berechnung anhand des nicht mehr gewährten Zeitraums. Guthaben und frühere Rückkaufansprüche richten sich nach § 4.2. Die Bezeichnung als Credit oder Bonus beseitigt diese Ansprüche nicht.
8.7.3 Eine außerordentliche Kündigung erfordert einen wichtigen Grund und die jeweils gesetzlichen Voraussetzungen. Hierzu können erhebliche nicht behobene Vertragsverletzungen, festgestellter Zahlungs- oder Identitätsbetrug, nachgewiesener Chargeback-Missbrauch oder gesetzliche beziehungsweise behördliche Verpflichtungen gehören. Bei behebbaren Verstößen gilt das Verfahren nach § 5.3; soweit gesetzlich erforderlich, ist eine vorherige Abmahnung oder Abhilfefrist einzuhalten. Ein Verdacht, eine berechtigte Zahlungsbeanstandung oder jede unzutreffende Altersangabe ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund.
8.7.4 Eine Kündigung begründet keinen pauschalen Verfall sämtlicher Credits, keine automatische zusätzliche Vertragsstrafe und keinen allgemeinen Ausschluss gesetzlicher Erstattungsrechte. Zulässige Korrekturen, Ersatzansprüche und Aufrechnungen richten sich nach § 4.8 und dem geltenden Recht. Gesetzliche Auskunfts-, Lösch- und Herausgaberechte sowie bestehende Exportrechte bleiben erhalten.
8.7.5 Die Kündigungsmitteilung benennt grundsätzlich Grund, Wirksamkeitszeitpunkt und die Behandlung betroffener vorausbezahlter Leistungen, Guthaben und bestehender Ansprüche. Sie erläutert gegebenenfalls erforderliche Schritte für die Ausübung bestehender Inhalts- oder Exportrechte. Sicherheits- oder gesetzlich erforderliche Beschränkungen dürfen den gesetzlich geschuldeten Informationsumfang nicht unzulässig verkürzen. Bereits vertraglich eingeräumte Exportfenster bleiben erhalten; die Bereitstellung richtet sich nach den vereinbarten Rechten und gesetzlichen Anforderungen.
8.8 Bestandsschutz und Legacy-Pläne
8.8.1 Neue Tarife oder Preise für neue Abonnenten ersetzen nicht allein dadurch die Bedingungen bestehender Abonnements. Bisherige Abonnenten behalten ihren vereinbarten Tarif, soweit dieser nicht nach einer wirksamen Grundlage und dem Verfahren nach § 1.4 geändert wird oder der Nutzer freiwillig wechselt.
8.8.2 Ein für neue Nutzer geschlossener Legacy-Plan führt nicht automatisch zur Migration bisheriger Abonnenten in einen neuen Tarif. Ein freiwilliger Wechsel richtet sich nach dem angebotenen neuen Tarif und § 8.6. Bereits zugeteilte Credits und erworbene Ansprüche bleiben nach § 4.2 erhalten. Aus der Einstellung eines Angebots für Neukunden allein folgt keine Beendigung laufender Verträge.
8.8.3 Wird ein Legacy-Plan für bestehende Abonnenten eingestellt oder wesentlich geändert, gelten die entsprechenden Informations-, Zustimmungs- und Beendigungsrechte nach § 1.4 sowie § 8.7. Bereits vereinbarte besondere Bestandsschutzrechte bleiben erhalten. Eine neue Bezeichnung oder Preisliste kann diese Rechte nicht rückwirkend beseitigen.
8.9 Referral-, Partner- und Acquisition-Programme
(a) Für die Teilnahme und die jeweiligen Vorteile gelten ergänzend die beschriebenen Teilnahme- und Vorteilsbedingungen des Programms. Diese legen Voraussetzungen, Umfang und Einschränkungen fest und werden vor Teilnahme zugänglich gemacht. Eine Partneranfrage allein begründet keine Zulassung oder Vergütung.
(b) Referral-Vorteile setzen eine verifizierte E-Mail-Adresse und Aktivität des geworbenen Nutzers an mindestens zwei unterschiedlichen UTC-Kalendertagen voraus. Eine Registrierung allein begründet keinen Vorteil. Weitere Voraussetzungen und konkrete Vorteile ergeben sich aus den jeweiligen Bedingungen.
(c) Die Partnerteilnahme bedarf einer gesonderten Bestätigung. Partner müssen wahrheitsgemäß werben, erforderliche kommerzielle Hinweise geben und Werbe-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Steuerrecht beachten. Spam, irreführende Leistungsversprechen, unbefugtes Auftreten für zenture und missbräuchliche Kundenzuordnung sind unzulässig.
(d) Partnervergütung wird nur für qualifizierte Umsätze geworbener Privatkunden innerhalb der ersten zwölf Monate ab Registrierung des jeweils geworbenen Kunden gewährt. Organisationsumsätze sind ausgeschlossen. Grundlage sind Umsätze nach Berücksichtigung von Rabatten und Steuern; Erstattungen und verlorene Zahlungsstreitigkeiten führen zu entsprechenden Korrekturen. Vergütungssatz und weitere Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus den beschriebenen Partnerbedingungen. Der Zeitraum wird je geworbenem Kunden gesondert bestimmt; die Auszahlung erfolgt nach dessen Ende und Abschluss der erforderlichen Prüfungen nach den Partnerbedingungen.
(e) zenture darf Teilnahme- und Vergütungsvoraussetzungen, Kundenzuordnung und konkrete Anhaltspunkte für Betrug oder Missbrauch prüfen und hierfür erforderliche Informationen oder Nachweise anfordern. Bei begründetem Verdacht kann die betroffene Auszahlung bis zur Klärung vorläufig zurückgestellt werden. Prüfungen erfolgen innerhalb angemessener Zeit. Vergütungen können insoweit abgelehnt oder korrigiert werden, wie Voraussetzungen nicht erfüllt oder Betrug beziehungsweise Missbrauch festgestellt werden. Berechtigte Vergütungsansprüche bleiben unberührt. Änderungen zukünftiger Programmangebote beseitigen keine bereits erworbenen Ansprüche.
(f) Eine Partneranfrage oder -teilnahme begründet für sich allein keine Exklusivität, Vertretungsmacht, Beschäftigung, Franchise- oder Reseller-Beziehung und kein Recht, Verpflichtungen im Namen von zenture einzugehen. Die Teilnahme setzt eine gesonderte schriftliche Bestätigung voraus. Vor Teilnahme werden Vergütungssatz, Qualifikation, Zuordnung, Auszahlungsbedingungen und erforderliche Nachweise beschrieben. Ein beworbener Höchstsatz ist keine garantierte Vergütung für jede Empfehlung.
(g) Partner dürfen keine Garantien zu KI-Ergebnissen geben, sich nicht als zenture ausgeben und nicht ohne Erlaubnis auf geschützte Markenbegriffe bieten. Die Verarbeitung oder Weitergabe von Kontaktdaten Dritter erfordert die notwendigen Rechte und Rechtsgrundlagen. Eine Partnerbestätigung ersetzt keine eigenständigen steuerlichen oder gewerblichen Pflichten.
(h) Wir können eine Teilnahme ablehnen oder bei konkreten Vertrags-, Missbrauchs-, regulatorischen oder Markenrisiken angemessen pausieren oder beenden. Programmänderungen wirken für zukünftige Teilnahme und Angebote nach den geltenden Bedingungen; bereits berechtigt erworbene Vergütungsansprüche bleiben erhalten. Es besteht kein Anspruch auf künftige Empfehlungen, Kunden, unveränderte künftige Programmangebote oder Vergütung nach Ablauf des jeweils beschriebenen ersten Jahres, sofern nicht gesondert vereinbart.
§ 9 Höhere Gewalt und Störungen
9.1 Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, etwa Naturkatastrophen, Krieg, behördlichen Maßnahmen oder weitreichenden Infrastrukturstörungen, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Regelungen. Die betroffene Partei bemüht sich angemessen um Begrenzung der Auswirkungen.
9.2 Dauerhafte Unmöglichkeit oder Beendigung vereinbarter Leistungen beseitigt keine gesetzlichen oder bestehenden vertraglichen Kündigungs- und Erstattungsrechte. Der Ausfall eines Dienstleisters ist kein pauschaler Ausschluss der Verantwortung für die eigene vereinbarte Leistung; § 7 bleibt maßgeblich.
9.3 Die betroffene Partei informiert über erhebliche Störungen so bald wie angemessen möglich und bemüht sich um zumutbare Abhilfe und Begrenzung der Folgen. Vorübergehende Einschränkungen sind von einer dauerhaften Einstellung zu unterscheiden. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage an, bleibt das bisher vorgesehene Recht jeder Partei zur Beendigung in Textform, beispielsweise per E-Mail erhalten; gesetzliche Voraussetzungen und die Behandlung nicht mehr zu erbringender Leistungen bleiben maßgeblich.
9.4 Ein externer Chat-Modellausfall, ein lokales Nutzerproblem und der Ausfall der eigenen Run-Verarbeitung sind nach dem jeweils betroffenen Leistungsumfang zu beurteilen. Für eine nur vorübergehende Störung wird keine automatische freiwillige Guthabenauszahlung zugesagt; gesetzliche und bereits vereinbarte Ansprüche bleiben bestehen. Dauerhafte Abschaltung oder Unmöglichkeit berechtigt nicht zur pauschalen Einbehaltung aller vorausbezahlten Leistungen.
§ 10 Vertragsübertragung
10.1 Eine Übertragung des Vertrags auf einen anderen Betreiber erfolgt nur mit wirksamer vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage. Bestehende Pflichten und Ansprüche, einschließlich gesetzlicher oder bereits vereinbarter Erstattungsansprüche, bleiben erhalten. Betroffene Nutzer werden gemäß den geltenden Vorgaben informiert; erforderliche Zustimmungen und Widerspruchs- oder Kündigungsrechte bleiben unberührt.
10.2 Nutzer dürfen Rechte und Pflichten nur mit unserer Zustimmung übertragen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes gilt.
10.3 Eine Übertragung durch zenture, etwa im Rahmen einer Unternehmensübernahme, wird grundsätzlich mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Der übernehmende Betreiber muss die betroffenen vertraglichen Pflichten und bestehenden Ansprüche übernehmen; das vereinbarte Serviceniveau darf nicht allein durch die Übertragung wesentlich herabgesetzt werden. Soweit eine Übertragung zusätzliche Zustimmung erfordert, wird diese eingeholt.
10.4 Verbraucher können innerhalb von 30 Tagen nach der Übertragungsmitteilung in Textform, beispielsweise per E-Mail an [email protected], widersprechen. Die rechtlichen Folgen einschließlich einer gegebenenfalls zum Übergangsdatum wirksamen Beendigung richten sich nach der wirksamen Übertragungsgrundlage und dem geltenden Recht. Betroffene Guthaben und nicht mehr gewährte vorausbezahlte Leistungen werden nach §§ 4.2 und 8.7 behandelt. Bereits vereinbarte weitergehende Widerspruchs- oder Beendigungsrechte, auch aus historischen Verträgen, bleiben erhalten.
§ 11 Verbraucherschutz
11.1 Dieser Abschnitt gilt für Verbraucher. Zwingende Verbraucherschutzrechte werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
11.2 Bei Fernabsatzverträgen besteht, soweit gesetzlich vorgesehen, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Die für den jeweiligen Kauf erforderliche Widerrufsbelehrung und Informationen werden im Kaufprozess bereitgestellt. Eine eindeutige Widerrufserklärung kann insbesondere an [email protected] gerichtet werden. Die Folgen richten sich nach dem anwendbaren Recht; gesetzlich geschuldete Rückzahlungen erfolgen innerhalb der gesetzlichen Fristen.
11.3 Muster-Widerrufsformular (Nutzung nicht verpflichtend):
An: zenture UG (haftungsbeschränkt), Dobelstrasse 5, 70184 Stuttgart, Deutschland, [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über: [Beschreibung der Leistung].
Bestellt am: __________ | Name: __________ | Anschrift: __________
Unterschrift (nur bei Papierformular): __________ | Datum: __________
(*) Nichtzutreffendes streichen.
11.4 Die Gutschrift oder Nutzung von Credits lässt ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht automatisch entfallen. Ein Wertersatz oder Erlöschen des Rechts setzt die jeweils gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen, Informationen und Erklärungen voraus. Die bloße Bestätigung dieser AGB ist keine pauschale gesonderte Erklärung zum vorzeitigen Erlöschen. Ansprüche aus einem bezahlten Abonnement werden nicht allein durch die Bezeichnung seiner Credit-Zuteilung als Bonus ausgeschlossen.
11.5 zenture nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zwingende Informations- oder Teilnahmepflichten bleiben unberührt.
11.6 Deutsches Recht gilt unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen des anwendbaren Rechts, insbesondere am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verbrauchers.
11.7 Ergänzende Erläuterungen zum Widerruf
11.7.1 Ein gesetzlicher Widerruf erfordert keine Angabe von Gründen. Für Abonnements und einzelne Credit-Käufe ist jeweils der betreffende Vertragsschluss maßgeblich; Beginn und Ablauf der Frist richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich ordnungsgemäßer Information. Eine eindeutige Erklärung muss vor Fristablauf abgesendet werden. Die Verwendung des Musterformulars ist freiwillig.
11.7.2 Soweit ein gesetzlicher Widerruf wirksam ist, erfolgen geschuldete Rückzahlungen grundsätzlich spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Widerrufserklärung mit dem bei der Zahlung verwendeten Zahlungsmittel, sofern nicht wirksam eine andere kostenfreie Methode vereinbart ist. Gesetzliche Besonderheiten bleiben maßgeblich. Ein zulässiger Wertersatz ist getrennt von einer pauschalen Nichterstattbarkeit zu beurteilen.
11.7.3 Bei Dienstleistungen setzt ein gegebenenfalls geschuldeter Wertersatz insbesondere ein ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers zum vorzeitigen Leistungsbeginn und die erforderlichen Informationen voraus. Ein solches Verlangen wird nicht allein aus der Zustimmung zu diesen AGB oder dem Abschluss eines Checkouts abgeleitet. Bei digitalen Inhalten gelten die jeweils besonderen gesetzlichen Voraussetzungen. Die technische Gutschrift oder der Verbrauch von Credits entscheidet diese rechtliche Einordnung nicht allein.
11.7.4 Unverbrauchte Credits eines wirksam widerrufenen und rückabgewickelten Kaufs werden nicht zusätzlich als nutzbares Guthaben behalten. Eine Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Für kostenlos ausgegebene Credits wird kein eigenständiger Kaufpreis zurückgezahlt; Rechte aus einem bezahlten Abonnement oder einer anderen zugrunde liegenden Leistung bleiben unberührt. Der konkrete Kaufprozess muss die jeweils erforderlichen Informationen und Erklärungen gesondert bereitstellen.
§ 12 Datenschutz und Dienstleister
12.1 Die Datenschutzhinweise unter zenture.app/privacy-notice beschreiben Daten, Zwecke, Empfänger, Aufbewahrung und Rechte. Eine Kenntnisnahme dieser Informationen ist keine pauschale Einwilligung in sämtliche Verarbeitungen. Optionale Analytics- und allgemeine Learning-Freigaben erfolgen gesondert.
12.2 Die datenschutzrechtliche Rolle richtet sich nach der tatsächlichen Verarbeitung. Organisationsteilnahme oder Bezahlung allein macht zenture nicht für jede Verarbeitung zum Auftragsverarbeiter. Soweit Daten im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet werden, ist ein erforderlicher Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vor dieser Nutzung zu vereinbaren. Ein Standard-AVV wird derzeit nicht über die Website bereitgestellt; Anfragen sind an [email protected] zu richten. Für eigene Konto-, Sicherheits-, Abrechnungs- und andere eigenständige Zwecke kann zenture Verantwortlicher sein. Die Pflicht zum erforderlichen AVV entfällt nicht durch die Bezeichnung als Self-Service.
12.3 Unterauftragsverarbeiter, Information und Widerspruch
12.3.1 Die Übersicht unter zenture.app/subprocessors beschreibt die eingesetzten Dienstleister und ihre jeweiligen Aufgaben, Datenkategorien und, soweit für die betreffende Verarbeitung maßgeblich, Verarbeitungsorte und Übermittlungsschutzmaßnahmen. Die Aufnahme eines Anbieters in die Übersicht ist keine pauschale Freigabe für jeden denkbaren Zweck oder jede Datenkategorie.
12.3.2 Soweit zenture im Auftrag eines Geschäftskunden verarbeitet, richten sich die Genehmigung weiterer Unterauftragsverarbeiter und ihre Änderungen nach Art. 28 DSGVO und dem vereinbarten AVV. Die Zustimmung zu allgemeinen AGB ersetzt keinen erforderlichen AVV und keine außerhalb dieser Verarbeitung erforderliche Einwilligung. Für einen wirksam vereinbarten allgemeinen Genehmigungsrahmen gelten die zugehörigen Informations- und Widerspruchsrechte.
12.3.3 Der bisher vereinbarte Rahmen von mindestens 14 Tagen Vorabinformation per E-Mail vor dem Einsatz eines neuen Unterauftragsverarbeiters für betroffene Geschäftskundendaten und der Widerspruch innerhalb dieser Frist bleibt erhalten, soweit dieser Rahmen Teil der jeweiligen Vereinbarung ist. Abweichende zwingende oder gesondert vereinbarte Rechte bleiben unberührt. Ein begründeter Widerspruch ist an [email protected] zu richten und benennt nachvollziehbare datenschutzbezogene Gründe; rein kommerzielle Gründe ersetzen diese nicht.
12.3.4 Bei einem begründeten Widerspruch bemühen wir uns angemessen um eine rechtlich und technisch geeignete alternative Konfiguration oder um die Behebung der Gründe. Bleibt dies innerhalb des bereits vereinbarten 30-Tage-Rahmens erfolglos, bleiben die vereinbarten Beendigungsrechte für betroffene Leistungen erhalten. Die Beendigung einer einzelnen Leistung ist nicht automatisch eine vollständige Kontoschließung. Vorausbezahlte Leistungen und Guthaben richten sich nach §§ 4.2 und 8.7; gesetzliche Ansprüche werden nicht ausgeschlossen.
12.3.5 Wir vereinbaren mit erforderlichen Unterauftragsverarbeitern die maßgeblichen Datenschutzpflichten. Die gesetzliche Verantwortung für die vereinbarte Verarbeitung und Pflichten gegenüber Geschäftskunden und betroffenen Personen wird nicht pauschal auf Dienstleister verlagert. Soweit ein Chat-Modellanbieter ausschließlich auf Weisung verarbeitet, ist diese Verarbeitung von eigenen, rechtlich gesondert zu bewertenden Zwecken des Anbieters zu unterscheiden; die tatsächliche Rolle richtet sich nach dem konkreten Dienst und Vertrag.
12.4 Externe KI-Modellanbieter erhalten die für die angeforderte Chat-Funktion vorgesehenen Daten. Runs werden innerhalb der zenture-Verarbeitung mit den dafür vorgesehenen Infrastruktur-Dienstleistern ausgeführt. Eine allgemeine Übermittlung sämtlicher Run-Inhalte an externe KI-Modellanbieter wird nicht eingeräumt. Geplantes Learning und mögliches Fine-Tuning richten sich nach § 2.9 und den vor Einführung bereitgestellten Datenschutzhinweisen.
§ 13 Ergänzende Hinweise zur Nutzung in den USA
13.1 Auch bei Nutzung des Dienstes in den Vereinigten Staaten gelten die allgemeinen Leistungs- und Haftungsregelungen dieser AGB, insbesondere §§ 2 und 7. Zwingende Rechte nach dem jeweils anwendbaren Recht bleiben unberührt. Der bloße Zugriff aus den USA ändert nicht den Vertragspartner oder die zuvor vereinbarten Vertragsbedingungen.
13.2 Diese Fassung begründet keine zusätzliche Pflicht zur AAA-Schiedsgerichtsbarkeit, keinen gesonderten Verzicht auf Sammelklagen und keinen zusätzlichen US-Haftungsdeckel. Gesondert oder früher wirksam vereinbarte Abreden werden hierdurch nicht automatisch aufgehoben; ihre Änderung richtet sich nach § 1.4 und dem anwendbaren Recht. Anwendbares Recht und Gerichtsstand richten sich nach § 14 unter Wahrung zwingender Rechte.
13.3 Exportkontrolle und Sanktionen. Der Dienst kann US-amerikanischem, EU- und anderem anwendbarem Exportkontroll- und Sanktionsrecht unterliegen. US-Nutzer sichern zu und gewährleisten, dass sie: (a) sich nicht in einem Land oder Gebiet befinden, dort ansässig sind oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, das umfassenden US-Handelssanktionen oder Embargos unterliegt; und (b) nicht auf einer US-Regierungssperr- oder -beschränkungsliste stehen, einschließlich der vom US-Finanzministerium geführten SDN-Liste. Nutzer dürfen den Dienst nicht unter Verstoß gegen anwendbares Exportkontroll-, Sanktions- oder Handelsbeschränkungsrecht nutzen. Plattformbetreiber kann den Zugang aussetzen oder kündigen, um anwendbarem Exportkontroll- oder Sanktionsrecht zu entsprechen.
13.4 Urheberrecht / DMCA. Der Plattformbetreiber respektiert Schutzrechte und erwartet dasselbe von Nutzern. Urheberrechtsinhaber, die der Ansicht sind, dass über den Dienst zugängliche Inhalte ihr Urheberrecht nach US-amerikanischem Recht verletzen, können eine Meldung gemäß dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) bei [email protected] einreichen und dabei ausreichende Informationen zur Identifizierung des mutmaßlich verletzenden Materials beifügen. Nach Eingang einer wirksamen Meldung kann der Plattformbetreiber die mutmaßlich verletzenden Inhalte entfernen oder den Zugang dazu deaktivieren und die Konten von Wiederholungsverletzern ggf. sperren oder kündigen.
§ 14 Allgemeine Bestimmungen
14.1 Anwendbares Recht. Deutsches Recht (unter Ausschluss des CISG) regelt diese AGB und alle Streitigkeiten (einschließlich außervertraglicher) für alle Nutzer unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen am gewöhnlichen Aufenthaltsort, soweit diese nach dem anwendbaren Recht maßgeblich und nicht vertraglich ausschließbar sind; B2B-Gerichtsstand: Stuttgart, Deutschland.
14.2 Gerichtsstand. B2B: ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart, Deutschland (im gesetzlich zulässigen Umfang). B2C: Vorstehende Regelung berührt nicht das gesetzliche Recht von B2C-Nutzern, Verfahren vor den Gerichten ihres Wohnsitzes einzuleiten.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe des anwendbaren Rechts bestehen. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen; eine automatische Reduktion auf das gerade noch zulässige Maß wird nicht vereinbart.
14.4 Individuelle Vereinbarungen und bereits erworbene Ansprüche bleiben unberührt. Diese AGB gelten zusammen mit der jeweiligen Preisliste und einem gegebenenfalls vereinbarten AVV. Die Datenschutzhinweise informieren über die Verarbeitung; sie ersetzen keine erforderliche gesonderte Einwilligung.
14.5 Verzicht. Das Versäumnis, ein Recht oder eine Bestimmung auszuüben oder durchzusetzen, stellt keinen Verzicht dar.
14.6 Vertragssprache. Diese AGB werden auf Deutsch und Englisch bereitgestellt; beide Fassungen sind rechtsverbindlich. Konflikte: Deutsche Fassung hat für in Deutschland Ansässige Vorrang; englische Fassung hat für alle anderen Vorrang (sofern zwingendes lokales Verbraucherrecht nichts anderes erfordert). Beide Fassungen werden mit identischer Struktur gepflegt und gleichzeitig aktualisiert.
14.7 Kontakt. zenture UG (haftungsbeschränkt) | Dobelstrasse 5, 70184 Stuttgart, Deutschland | Amtsgericht Stuttgart, HRB 800770 | USt-IdNr.: DE456059045 | E-Mail: [email protected] | Plattform: zenture.app